Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Freiwilligen Feuerwehr Germersheim, ist zurückzuführen auf die Statuten der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Jahre 1870. Die Einrichtung eines Verwaltungsrates wurde 1976 offiziell wiederbelebt. Im Jahre 1989 ergab sich dann die Notwendigkeit einer Novellierung.
Sinn des Verwaltungsrates ist die Unterstützung und Entlastung der Wehrleitung in kameradschaftlichen Angelegenheiten. Das Aufgabengebiet des Verwaltungsrates umfasst die Organisation kameradschaftlicher Veranstaltungen und öffentlicher Feste. Mitbestimmung bei Neuverpflichtungen und Pflege der Kameradschaft in der Wehr.
Der Verwaltungsrat besteht aus 9 Mitgliedern, welche auf Vorschlag der gesamten Wehr alle 2 Jahre neu gewählt werden. Wählbar ist jeder Feuerwehrangehörige, außer dem Wehrleiter und seinem Stellvertreter. Als Berater werden der Wehrleiter, sein Stellvertreter und der Jugendwart oder dessen Vertreter hinzugezogen. Weitere Fachberater können bei anstehenden Problemen gehört werden.
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